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   BSG, 06.11.1997 - 12 RP 2/96   

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https://dejure.org/1997,3101
BSG, 06.11.1997 - 12 RP 2/96 (https://dejure.org/1997,3101)
BSG, Entscheidung vom 06.11.1997 - 12 RP 2/96 (https://dejure.org/1997,3101)
BSG, Entscheidung vom 06. November 1997 - 12 RP 2/96 (https://dejure.org/1997,3101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Soziale Pflegeversicherung - Mitglied - Aufnahme - Beamter - Ruhestand - Private - Privatpatient - Krankenversicherung - Versicherungspflicht

  • Judicialis

    SGB XI § 20; ; SGB XI § 21; ; SGB XI § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß privat Krankenversicherter von der sozialen Pflegeversicherung verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3445 (Ls.)
  • NZS 1998, 243
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.11.1997 - 12 RP 4/96

    Bemessung der Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes

    Auszug aus BSG, 06.11.1997 - 12 RP 2/96
    Sie ist selbst nicht beihilfeberechtigt und müßte wie eine freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte behandelt werden, weil sie wegen der Höhe ihrer eigenen Einnahmen die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht erfüllt (vgl zur Beitragshöhe bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, die iS der Beihilfevorschriften berücksichtigungsfähige Angehörige sind, Urteile des Senats vom 6. November 1997 - 12 RP 4/96, zur Veröffentlichung vorgesehen; ferner 12 RP 5/96).
  • BSG, 06.11.1997 - 12 RP 5/96

    Keine Anwendung der Halbierungsregelung auf eigenständig krankenversicherte, bei

    Auszug aus BSG, 06.11.1997 - 12 RP 2/96
    Sie ist selbst nicht beihilfeberechtigt und müßte wie eine freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte behandelt werden, weil sie wegen der Höhe ihrer eigenen Einnahmen die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht erfüllt (vgl zur Beitragshöhe bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, die iS der Beihilfevorschriften berücksichtigungsfähige Angehörige sind, Urteile des Senats vom 6. November 1997 - 12 RP 4/96, zur Veröffentlichung vorgesehen; ferner 12 RP 5/96).
  • BSG, 06.11.1997 - 12 RP 3/96

    Anwendung der für die Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 06.11.1997 - 12 RP 2/96
    Die Klägerin zu 2) hätte deshalb im Jahr 1995 in der sozialen Pflegeversicherung Beiträge von monatlich 13, 53 DM im Monat zahlen müssen (vgl Urteil des Senats vom 6. November 1997 - 12 RP 3/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 03.09.1998 - B 12 P 3/97 R

    Soziale Pflegeversicherung - Versicherungspflicht - Ausschluß - Befreiung von der

    In einem weiteren Urteil vom 6. November 1997 (SozR 3-3300 § 20 Nr. 3) hat der Senat aus den gleichen Gründen entschieden, daß ein Ruhestandsbeamter und seine Ehefrau, die beide gegen das Risiko der Krankheit durch Beihilfe und eine private Krankenversicherung geschützt sind, keinen Zugang zur sozialen Pflegeversicherung haben.

    Angreifbar wären mit dieser Begründung allenfalls die Vorschriften über die Beitragsbemessung in der privaten Pflegeversicherung; denn selbst wenn die Beitragsbemessung in der privaten Pflegeversicherung der in der sozialen Pflegeversicherung gleichen müßte, wäre daraus nicht herzuleiten, der Gesetzgeber müsse auch den bei einem Versicherungsunternehmen Versicherten den Beitritt zur sozialen Pflegeversicherung gestatten (vgl BSG SozR 3-3300 § 20 Nr. 3).

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